Suchfunktion

Inhalt:

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Anreise mit dem Kraftfahrzeug

 

 

So erreichen Sie uns:

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Die Staatsanwaltschaft ist vom Bahnhof und dem nahegelegenen Busbahnhof zu Fuß in etwa 10 Minuten zu erreichen. Man geht die Bismarckstraße entlang und biegt dann nach links in die Kaiserstraße ein.  Dieser Straße folgt man über die Brücke über den Seltenbach und durch das Obere Tor hindurch bis zur Einmündung der Amthausstraße. Man biegt nun nach links in die Amthausstraße ein, überquert die Rheinstraße und geht anschließend die Anhöhe nach links hoch.  

Mit dem Kraftfahrzeug:

Mit dem Auto ist Waldshut aus allen Richtungen gut zu erreichen.
Aus Richtung Norden:

Aus Norden führt die B 500 von Titisee-Neustadt, Bärental und dem Schluchsee her über den Schwarzwald hommend direkt nach Waldshut hinein, wo man nach rechts auf die B 34 einbiegt. Man folgt der Straße bis zur Waldtorstraße, in die man nach rechts einbiegt. Anschließend überquert man die Kaiserstraße und gelangt so in die Amthausstraße.  

Aus Richtung Westen:

Wer aus Richtung Bad Säckingen kommt, gelangt auf der B 34 nach Waldshut. Diese führt direkt in die Stadt hinein. Dort biegt man nach rechts in die Waldtorstraße ab, überquert die Kaiserstraße und so gelangt so auf die Amthausstraße.  

Aus Richtung Osten:

Die Anfahrt aus Richtung Tiengen führt ebenfalls auf der B 34 nach Waldshut, wo man nach Unterquerung einer Brücke nach links in die Waldtorstraße abbiegt und, wie oben beschrieben, auf die Amthausstraße gelangt.

 

Parkmöglichkeiten:

Unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft gibt es für Besucher keine Parkmöglichkeiten.

Es empfiehlt sich bei einer Anfahrt mit dem Auto daher, eines der beiden gut ausgeschilderten Parkhäuser "Viehmarktplatz" oder "Kornhaus" aufzusuchen.  

 

Barrierefreiheit:

Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen ist leider nicht barrierefrei.

Fußleiste